Donnerstag, März 30, 2006

Vorsicht bei Abbuchungsaufträgen

Bezahlen per Bankeinzug ist einfach, bequem und meist auch sicher. Grundlage ist in der Regel eine Einzugsermächtigung. Kontobelastungen aufgrund einer solchen Einzugsermächtigung können mindestens sechs Wochen lang widerrufen werden. Doch Vorsicht: Manche Anbieter verwenden keine Einzugsermächtigung, sondern lassen sich so genannte Abbuchungsaufträge unterschreiben. Abbuchungen können dann nicht nachträglich widerrufen werden. Häufige Folge: Das Geld ist weg, obwohl der Verbraucher es eigentlich zurückbekommen müsste.

Nach jeder einzelnen Abbuchung per Einzugsermächtigung hat der Kontoinhaber sechs Wochen Zeit zu widerrufen. Gründe muss er nicht angeben. Wenn er widerruft, muss die Bank die Buchung ohne weitere Prüfung rückgängig machen. Das Unternehmen, das die Abbuchung veranlasst hat, kann gegen die Stornierung nichts machen.

Einschlägige Klauseln müssen nicht unbedingt ausdrücklich als "Abbuchungsauftrag" einerseits oder als "Einzugsermächtigung" andererseits bezeichnet sein. Tückische Abbuchungsvereinbarungen sind an Formulierungen zu erkennen, mit denen der Unterzeichner sich an die Bank wendet. Ein Abbuchungsauftrag liegt vor, wenn der Kontoinhaber die Bank auffordert, etwaige Lastschriften einzulösen. Bei Einzugsermächtigungen dagegen erhält der Vertragspartner lediglich das Recht, die Kontobelastung bei der Bank zu veranlassen. Eine Anweisung an die Bank enthalten sie nicht. Tipp: Fragen Sie im Zweifel bei ihrer Bank nach, wie die Klausel zu verstehen ist. Bestehen Sie Vertragspartnern gegenüber darauf, nur eine Einzugsermächtigung und keinen Abbuchungsauftrag zu erteilen.

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