Mittwoch, März 28, 2007

GEZ Gebühren - Anleitung zum zivilen Ungehorsam

Liebe Mitbürger: Widerstand!
von Klaus Kleber

Wer hat nicht alles unter den Spitzenpolitikern lamentiert: Der eine Ministerpräsident war ganz dagegen, der andere schloss sich dem an, der nächste findet es unlogisch - aber was passiert? Die Abzocke des Bürgers wird trotzdem beschlossen!!! Was hatten wir auch anderes erwarten können von unseren eigennutzmaximierenden Politikern! Besser kann man Politikversagen nicht dokumentieren, als das unsere Ministerpräsidenten heute gemacht haben. Jetzt ist eben der Bürger gefragt! Wir sind das Volk, und laut Umfragen sind weit über 90 % dieses Volkes mit dieser PC-Gebühr nicht einverstanden! Also, liebe Mitbürger, leistet Widerstand gegen diese institutionalisierte Korruption!

Es scheint inzwischen allgemeiner Konsens darüber zu herrschen, dass diese GEZ-Gebühren auf PCs und Handys totaler Unfug sind. Beim Internet handelt es sich nicht um Rundfunk, der berufliche PC ist kein Radio und warum ich für eine Öffentlich Rechtliche Internetseite plötzlich eine Radiogebühr zahlen soll, von der das ZDF, dass keine Radiosender betreibt, auch was abbekommen soll, kann noch nicht mal mehr irgend so ein Hohlpfosten bei ARD und ZDF erklären. Trotzdem wird dieser Unfug von der Politik beschlossen und verteidigt. Es bleibt nur der Schluss, dass eklatantes Politikversagen zum Schaden des Volkes einer kleinen Öffentlich Rechtlichen Clique Geld verschaffen soll. Dass diese Clique mit Mafiastrukturen arbeitet, hat spätestens der Schleichwerbeskandal gezeigt. Und das Faktum, dass kein Politiker sich traut, irgendwas öffentlich gegen ARD und ZDF zu sagen, ist auch nur eine Folge der medialen Macht, mit der in skrupelloser Art und Weise jeder Gegner dieses korrupten Systems medial gelyncht wird. Wie kann man also dieses Problem losen? Zum einen muss man jeden im eigenen Bekanntenkreis über die institutionalisierte Korruption bei ARD und ZDF informieren. Jeder soll wissen, was für ein Betrug dort mit dem Geld des Bürgers veranstaltet wird.


Letztlich hilft aber nur Ziviler Ungehorsam!

Die Öffentlich Rechtlichen lugen und betrugen, warum soll der Bürger darauf nicht angemessen reagieren dürfen!?

Es geht denen ums Geld, also sollte man ihnen genau dies nicht geben! Wie kann man dies nun tun, ohne juristisch angreifbar zu werden? Faktisch hat die GEZ keine Handhabe, Gebühren einzutreiben, um damit Öffentlich Rechtliche Korruption zu finanzieren. Wie meldet man sich korrekt ab: - Man stellt seine Gerate für mindestens einen Tag zum Nachbarn. - Man schickt der GEZ eine Abmeldung.

Diese geht an: GEZ 50656 Köln (per Einschreiben mit Rückschein)
oder per Fax: 0 180/582 10 30 (Beleg des Faxversands aufbewahren)

Sie muss das Wort "Abmeldung" enthalten, die Rundfunkteilnehmer-Nummer und die Kontaktdaten des abmeldenden. Als Grund schreibt man einfach: "Es werden keine Empfangsgeräte vorgehalten!" Zum Schluss noch Datum und Unterschrift. Sollte man eine Einzugsermächtigung erteilt haben, so ist es wichtig, diese explizit zu widerrufen. Zahlungen leistet man ab Ende des Monats nicht mehr. Wer etwas streitfreudiger ist, untersagt in diesem Schreiben der GEZ jegliche Speicherung von eigenen personenbezogenen Daten und untersagt jegliche weiteren Kontaktversuche. Abmeldungen sind zum Ende des laufenden Monats wirksam. Entgegen den Behauptungen der GEZ bedarf eine Abmeldung lediglich der Anzeige, dass man sich abmeldet, keiner Zustimmung seitens der GEZ. Es bedarf keines GEZ- Formulars. Auch kann die GEZ die Abmeldung nicht verweigern. Sollte sie dies tun, so erstattet man sofort Anzeige (Betrug, Urkundenfälschung) und widerspricht der Weigerung der Abmeldung ( bzw. der Zwangsanmeldung).

Sollten jetzt noch weiter Abbuchungen vom Konto vorgenommen werden, so werden diese einfach bei der Bank widerrufen. Ansonsten ignoriert man die GEZ von nun an. Man sagt ihnen gegenüber gar nichts! Steht ein Herr vor der Tür, der sich Gebührenfahnder, Ermittler oder ähnliches nennt, so lasst man sich von ihm Dienstausweis und Personalausweis geben, lasst ihn vor der verschlossenen Haustür stehen, schreibt sich auf oder kopiert, was auf diesen Ausweisen steht und erteilt ihm bei Rückgabe der Ausweise Hausverbot ("Herr ..., hiermit erteile ich Ihnen und allen Mitarbeitern ihrer Organisation Hausverbot! Verlassen Sie bitte jetzt unverzüglich das Grundstuck! Sie sind hier unerwünscht. Unterlassen Sie weitere Versuche, mit mir in Kontakt zu treten. ") Dann schließt man die Tür.

Jeder rechtmäßige Bewohner kann ein Hausverbot erteilen, also auch jeder Mieter. Dies gilt auch für Gemeinschaftsflächen wie z.B. Treppenhäuser, zum Haus gehörende Freiflächen, Garagen und Parkplätze etc. die im Zusammenhang mit der Nutzung der eigenen Wohnung stehen. Für Gemeinschaftsflächen schränkt sich ein Hausverbot lediglich dadurch ein, dass bei einem berechtigten Begehungsinteresse dies wahrgenommen werden darf. Will jemand z.B. zum Nachbarn, so darf er das über Gemeinschaftsflächen tun, es sei denn, der Besuch ist auch beim Nachbarn unerwünscht. Da Gebührenfahnder normalerweise überall unerwünscht sind, darf er sich faktisch nach erteiltem Hausverbot auch nicht mehr auf Gemeinschaftsflächen aufhalten.

Wenn er nach 5 Minuten noch da ist, ruft man über den Polizeinotruf die Polizei, (Man wurde von einem Mann belästigt, trotz Aufforderung verlasst er das eigene Grundstuck nicht. Anschließend zeigt man ihn wegen Hausfriedensbruch an!) Auch hier äußert man sich zu gar nichts, was TV angeht. Darum geht es konkret nicht. Es geht darum das jemand nach § 123 StGB Hausfriedensbruch begangen hat. Man hat den Herrn zum unverzüglichen Verlassen des Grundstucks aufgefordert, er ist noch da, also Hausfriedensbruch.

Wer sich körperlich dazu in der Lage sieht, kann 5 Minuten nach der Aufforderung zum gehen bis zum Eintreffen der Polizei auch von seinem Jedermansrecht Gebrauch machen, und den Herrn von der GEZ arrestieren. All zu grob sollte man dabei allerdings nicht vorgehen. Mehr als 2 gebrochene Rippen und ein ausgekugelter Arm sind als Notwehr gegen einen hausfriedensbrechenden Stalker einfach nicht glaubwürdig. Eigene Zeugen sind in einem solchen Fall auch wichtig, aber das ist ein anderes Thema. Wer mochte, kann darüber philosophieren, welchen Dienst man am Mitbürger leistet, wenn man Gebührenfahnder ins Krankenhaus befördert und diese unerwünschten Zeitgenossen dadurch von der Belästigung anderer braver Bürger abhält.

Man muss sich immer vor Augen halten: Die GEZ, die öffentlich rechtlichen Sender und deren Gebührenbeauftragte haben keine hoheitlichen Befugnisse. Wie jeder Bürger müssen die sich für Zwangsmaßnahmen wie ein unerwünschtes Betreten der Wohnung einen gerichtlichen Titel besorgen. Und diesen bekommen sie nicht, weil in diesem Land die Unverletzlichkeit der Wohnung als hoher stehendes Gut angesehen wird, als das Gebühreninteresse der OR.

Alle noch so wilden Schreiben der GEZ kann man getrost ignorieren. Sollte ein Einschreiben der GEZ kommen, verweigert man die Annahme. Es ist wichtig, nichts zu sagen, insbesondere nichts Unwahres! Sollte die GEZ einen gerichtlichen Titel erwirken, nur dann muss man die beachten, so musste man sich nur äußern, wenn man zur Auskunft verpflichtet ist, da man sonst eine Ordnungswidrigkeit begeht, die im Zweifelsfall aber auch nur lächerlich geringe Bußgelder zur Folge hat.

Zur Auskunft verpflichtet ist man aber nur, wenn man ein Rundfunkgerät vorhält. Zum Zeitpunkt, zu dem man erklärt, dass man nichts erklären mochte, kann man ja korrekt keine Rundfunkgeräte vorhalten. Potentiell vorgeladene Mitbewohner etc. machen auch gemäß § 55 StPO von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch.

Man sagt also lediglich: "Dazu mochte ich mich nicht äußern". Und bei allem immer schon vorher die Rechtsgrundlage zeigen lassen. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass die GEZ dieses Spielchen durchzieht, da sie genau wissen, dass sie gegen informierte Bürger keine Chance haben.

Abschließend noch die Frage: Ist ein solches Verhalten moralisch zu rechtfertigen?

Das Verhalten ist Trickserei, ja. Das Verhalten nutzt rechtliche Rahmenbedingungen in opportunistischer Art und Weise aus. Aber: Das System der Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten ist inzwischen undemokratisch, ineffizient und korrupt. Aufgrund der Macht dieser Krake versagt die Politik dabei, dieses Geschwür an der Gesellschaft weg zu schneiden. Daher ist Widerstand legitim, ja sogar die Pflicht jedes Bürgers.


Dann lasst uns doch mal Artikel 20 (4) des Grundgesetzes anwenden!!! Grundgesetz, Artikel 20:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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PS: Wer diesen Text oder seine inhaltliche Aussage weiterverbreiten mochte, kann das gern tun. Lediglich Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten ist jegliche Nutzung untersagt!

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